Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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11.06.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
11.06.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
12.05.2025
Sonstiges
23.05.2024
Sonstiges
19.10.2020
Entscheidungen im Verfahren
03.08.2020
Eröffnungen
14.05.2020
Sicherungsmaßnahmen
31.03.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 07.03.2016 bis zum 31.12.2016
24.03.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
13.01.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
07.10.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
05.09.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 07.03.2016 bis zum 31.12.2016
30.03.2016
Neueintragungen